ZWISCHEN VERFOLGUNG UND KOLLABORATION. DIE BEHINDERTENBEWEGUNG IN DER DIKTATUR
Seit den 1920er Jahren kämpften Menschen mit körperlichen Behinderungen für ein sogenanntes Krüppelfürsorgegesetz. Dieses scheiterte vor allem am fehlenden politischen Willen und der Angst vor Kosten. Die Politik der 1930er Jahre machte die Erste österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft zunehmend zu einem Unterstützungsverein, der kleine Hilfen verteilte.
Im März 1938 unterstützte die Vereinsleitung den „Anschluss“ Österreichs an das NS-Reich. Über 60 jüdische Mitglieder wurden ausgeschlossen. Ein Teil der übrigen Mitglieder trat dem Reichsbund der Körperbehinderten (RBK) bei. Die Zentralorganisation für Menschen mit körperlichen Behinderungen war der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt unterstellt, einer NSDAP-Organisation. Sie diente dem Machterhalt des NS-Regimes.

Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim
„Die Körperbehinderten Deutsch-Österreichs erbieten herzliche Grüße und geben ihrer besonderen Freude über den Vollzug der großen geschichtlichen Geschehnisse Ausdruck. In Schicksalsverbundenheit mit ganzer Kraft für zukünftige positive gemeinsame Arbeit zum Wohle aller deutschen Körperbehinderten. Heil Hitler! Erste Österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft, Wien. Georg Schauer, Obmann“
Der Körperbehinderte 8 (1938) 4, 2
Telegramm der Vereinsleitung am 15. März 1938 an den Reichsbund der Körperbehinderten
Nach der Eingliederung in das NS-Reich galt auch auf österreichischem Gebiet das deutsche Krüppelfürsorgegesetz. Die NS-Fürsorge war selektiv: Wer nicht arbeiten konnte, wurde nur rudimentär versorgt. „Erbkrank“ eingestufte Menschen, z.B. solche mit Gaumenspalte, wurden zwangssterilisiert. Nicht arbeitsfähige Menschen mit körperlichen Behinderungen liefen Gefahr, den Tötungsaktionen der NS-Diktatur zum Opfer zu fallen.

Die Mehrheit der Menschen mit körperlichen Behinderungen galt als produktiv und „erbgesund“. Sie wurde in die konstruierte „Volksgemeinschaft“ eingebunden und erhielt Zugang zu den „gehobenen“ Fürsorgeleistungen. Dazu zählten etwa ein Rollstuhl oder eine Berufsausbildung.
Die NS-Fürsorge diente nicht mehr der Person an sich, sondern den Zielen der NS-Ideologie und des Krieges. Menschen mit körperlichen Behinderungen erhielten zwar Arbeit in der Kriegswirtschaft, jedoch unter schlechten Bedingungen und ohne Rücksicht auf ihre Beeinträchtigung oder Barrieren. Selbsthilfe wurde im NS-Staat als Pflicht des Einzelnen gegenüber der „Volksgemeinschaft“ umgedeutet.
Egon Morgenstern (1899–1970) war Rechtsanwalt in St. Pölten. Seit einer Polio-Erkrankung in seiner Kindheit war er auf Krücken und Beinschienen angewiesen. 1935 übernahm er den Vorsitz der Ortsgruppe St. Pölten. Er wurde aus dem Verein wegen seiner jüdischen Herkunft ausgeschlossen. Im März 1939 gelang ihm gemeinsam mit seiner Familie die schwierige Flucht nach Palästina. 1947 kehrten sie nach St. Pölten zurück.

Egon Morgenstern mit Frau Stella und Sohn Hans, St. Pölten 1938
Der Wiener Otto Weidhaus (1906–1969) trat bereits 1926 der Arbeitsgemeinschaft bei. Er übernahm bald verschiedene Funktionen im Verein. Sein Vorhaben, für den Verein einen Strickwarenbetrieb zu gründen, zerschlug sich. Er hatte gelähmte Beine und nutzte einen Rollstuhl. In der NS-Zeit war das NSDAP-Mitglied hauptamtlicher Gauleiter des Reichsbundes der Körperbehinderten für Wien und Niederösterreich. Nach 1945 wurde er mit Vorwürfen konfrontiert, das Eigentum der Arbeitsgemeinschaft nicht geschützt zu haben.
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Die Behindertenbewegung in der Nachkriegszeit